Hier finden Sie aktuelle Veröffentlichungen der AKS GmbH.
Beitragssenkung und Erhöhung der Ausgleichszahlung
gemäß dem Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 31.01.2018
Allgemeinverbindlicherklärungen der Tarifverträge sind rechtswirksam
Beitragspflicht besteht auch für Betriebe ohne Mitarbeiter
Die Ausbildungskostenausgleichskasse auf dem Bundesverbandstag
Ein neues Jahr – ein neues Förderjahr – ein neuer Internetauftritt
Anfang 2013 ist die AKS an den Start gegangen – als bundesweit zuständige Ausgleichskasse mit dem Ziel, Ausbildung zum Wohl und zum Erhalt unseres Handwerks zu fördern und zu unterstützen.
Gesellschafterversammlung der AKS GmbH in Erfurt - Bisheriger Geschäftsführer Oswald Wilhelm übernimmt neue Aufgabe im ZIV
Frist zur Meldung der endgültigen Bruttolohnsummen läuft ab - Bei Nicht-Meldung wird Bruttolohnsumme der Tarifgruppe 5 zu Grunde gelegt
Ausbildungskostenausgleichskasse GmbH blickt auf erstes Jahr zurück - Melden Sie uns jetzt Ihre Bruttolohnsummen zum Jahresabschluss 2013