Bis zum 31.12.2022 hat jeder Betrieb kalenderjährlich einen Beitrag in Höhe von 3,4 % der Summe der im letzten Kalenderjahr entrichteten Bruttolöhne aller in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu leisten, ausgenommen hiervon sind die Bruttoarbeitslöhne für Büroarbeitskräfte und Ausbildungsvergütungen.
Bis zum 31.12.2023 hat jeder Betrieb kalenderjährlich einen Beitrag in Höhe von 3,6 % der Summe der im letzten Kalenderjahr entrichteten Bruttolöhne aller in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu leisten, ausgenommen hiervon sind die Bruttoarbeitslöhne für Büroarbeitskräfte und Ausbildungsvergütungen.
Ab dem 01.01.2024 hat jeder Betrieb kalenderjährlich einen Beitrag in Höhe von 4,5 % der Summe der im letzten Kalenderjahr entrichteten Bruttolöhne aller in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu leisten, ausgenommen hiervon sind die Bruttoarbeitslöhne für Büroarbeitskräfte sowie die Ausbildungsvergütungen und die Summe der Bruttolöhne, die den Betrag von 150.000,00 EUR überschreitet.
Der Mindestbeitrag beträgt 450,00 EUR pro Kalenderjahr und gilt für Betriebe ohne Arbeitnehmer bzw. Betriebe mit nur geringer Bruttolohnsumme.