Hier können Sie uns einfach und bequem über das Online-Formular Änderungen Ihrer Betriebsstammdaten oder eine Betriebsaufgabe melden.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie Mitarbeiter im Schornsteinfegerhandwerk, Auszubildende, Bürokräfte oder zum Beispiel auch Raumpfleger/-innen beschäftigen.
Alle arbeitgebenden Schornsteinfegerbetriebe sind melde- und beitragspflichtig.
Ausbildungskostenausgleichkasse im Schornsteinfegerhandwerk (AKS) GmbH, Westerwaldstraße 6, 53757 Sankt Augustin
zurückzusenden.
Fügen Sie uns bitte unbedingt eine Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung
oder der Eintragung in die Handwerksrolle bei.
Fügen Sie uns bitte unbedingt eine Kopie Ihrer Gewerbeabmeldung bei.
Ausbildungsvergütungen sowie Gehälter für Bürokräfte und die Summe der Bruttolöhne, die den Betrag von 150.000 € überschreitet, zählen nicht in die zu meldende Bruttolohnsumme. Die PKS-Beiträge sowie das Kleidergeld werden nicht zum Bruttojahreslohn des Tarifvertrages hinzugerechnet, da diese sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei sind.
Bis zum 31.12.2023 hat jeder Betrieb kalenderjährlich einen Beitrag in Höhe von 3,6 % der Summe der im letzten Kalenderjahr entrichteten Bruttolöhne aller in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu leisten, ausgenommen hiervon sind die Bruttoarbeitslöhne für Büroarbeitskräfte und Ausbildungsvergütungen.
Ab dem 01.01.2024 hat jeder Betrieb kalenderjährlich einen Beitrag in Höhe von 4,5 % der Summe der im letzten Kalenderjahr entrichteten Bruttolöhne aller in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu leisten, ausgenommen hiervon sind die Bruttoarbeitslöhne für Büroarbeitskräfte sowie die Ausbildungsvergütungen und die Summe der Bruttolöhne, die den Betrag von 150.000,00 EUR überschreitet.
Der Mindestbeitrag beträgt 450,00 EUR pro Kalenderjahr und gilt für Betriebe ohne Arbeitnehmer bzw. Betriebe mit nur geringer Bruttolohnsumme.
D. h. auch,
Als Nachweis gelten:
• Kopie der Beitragsrechnung der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
• Kopie des Bescheides der zuständigen Berufsgenossenschaft, z.B. der BG Bau
• Datenübertragungsprotokoll (DÜ-Protokoll) der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Diese Regelung besteht seit dem 01.01.2021.
Eine Kopie des Versandes geht Ihnen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zu. Bitte beachten Sie, dass mit Stern * markierte Felder Pflichtfelder sind.