Bei der Meldung Ihrer Daten an uns können eine Menge Fragen auftreten. An dieser Stelle finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen - im englischen genannt Frequently Asked Questions „FAQ“. Falls die Antwort auf Ihre Frage nicht dabei ist, helfen wir Ihnen gerne weiter.
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Telefon: 02241 / 261519-0
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Unsere Telefonzeiten sind:
Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr und
Dienstag und Donnerstag von 13:00 - 15:30 Uhr.
für alle Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks mit Ausnahme von sogenannten soloselbständigen Betrieben (ohne Arbeitnehmer - also tatsächlich ohne Mitarbeiter im Schornsteinfegerhandwerk oder auch anderer Tätigkeiten, Auszubildende, Bürokräfte, Raumpfleger/-innen etc.) Rechtskraft.
Die für den Tarifvertrag zum 01. Januar 2026 beantragte Allgemeinverbindlichkeit wird nach Erteilung veröffentlicht.
Ab dem 01.01.2024 hat jeder nach § 8 beitragspflichtige Betrieb Anspruch auf Ausbildungskostenausgleich für maximal zwei Ausbildungsverhältnisse
Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk (AKS) GmbH, Westerwaldstraße 6, 53757 Sankt Augustin
zurückzusenden.
Fügen Sie uns bitte unbedingt eine Kopie des bei der Handwerkskammer registrierten Ausbildungsvertrags.
Der Ausbildungskostenausgleich ab dem 01.01.2026 beträgt
| im ersten Ausbildungsjahr | 10.080,00 € |
|---|---|
| im zweiten Ausbildungsjahr | 9.200,00 € |
| im dritten Ausbildungsjahr | 7.800,00 € |
| in den ersten sechs Monaten im vierten Ausbildungsjahr | 2.500,00 € |
Der Ausbildungskostenausgleich 01.01.2024 - 31.12.2025 beträgt
| im ersten Ausbildungsjahr | 10.080,00 € |
|---|---|
| im zweiten Ausbildungsjahr | 9.640,00 € |
| im dritten Ausbildungsjahr | 8.440,00 € |
| in den ersten sechs Monaten im vierten Ausbildungsjahr | 3.466,00 € |
Der Ausbildungskostenausgleich 01.01.2023 - 31.12.2023 beträgt
| im ersten Ausbildungsjahr | 8.400,00 € |
|---|---|
| im zweiten Ausbildungsjahr | 7.600,00 € |
| im dritten Ausbildungsjahr | 6.400,00 € |
| in den ersten sechs Monaten im vierten Ausbildungsjahr | 2.500,00 € |
Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk (AKS) GmbH, Westerwaldstraße 6, 53757 Sankt Augustin
zurückzusenden.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie Mitarbeiter im Schornsteinfegerhandwerk, Auszubildende, Bürokräfte oder zum Beispiel auch Raumpfleger/-innen beschäftigen.
Alle arbeitgebenden Schornsteinfegerbetriebe sind melde- und beitragspflichtig.
Ausbildungskostenausgleichkasse im Schornsteinfegerhandwerk (AKS) GmbH, Westerwaldstraße 6, 53757 Sankt Augustin
zurückzusenden.
Fügen Sie uns bitte unbedingt eine Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung
oder der Eintragung in die Handwerksrolle bei.
Fügen Sie uns bitte unbedingt eine Kopie Ihrer Gewerbeabmeldung bei.
Die Gehälter für Bürokräfte und die Summe der Bruttolöhne, die den Betrag von 160.000 € überschreitet, zählen nicht in die zu meldende Bruttolohnsumme. Die PKS-Beiträge sowie das Kleidergeld werden nicht zum Bruttojahreslohn des Tarifvertrages hinzugerechnet, da diese sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei sind.
Bruttolöhne von Aushilfskräften oder Arbeitnehmer in geringfügiger Beschäftigung zählen mit zur Berechnungsgrundlage der für den Beitrag zur AKS geltenden Jahresbruttolohnsumme.
Büroangestellte sind bei der BG Bau der Gefahrtarifstelle 900 zugeordnet, der Bruttolohn dieser Gruppe zählt nicht in die als Berechnungsgrundlage der für den Beitrag zur AKS geltenden Jahresbruttolohnsumme.
Als Nachweis gelten:
• Kopie der Beitragsrechnung der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
• Kopie des Bescheides der zuständigen Berufsgenossenschaft, z.B. der BG Bau
• Datenübertragungsprotokoll (DÜ-Protokoll) der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Diese Regelung besteht seit dem 01.01.2021.