Bei der Meldung Ihrer Daten an uns können eine Menge Fragen auftreten. An dieser Stelle finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen - im englischen genannt Frequently Asked Questions „FAQ“. Falls die Antwort auf Ihre Frage nicht dabei ist, helfen wir Ihnen gerne weiter.
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Telefon: 02241 / 261519-0
Fax: 02241 / 261519-9
Unsere Telefonzeiten sind:
Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr und
Dienstag und Donnerstag von 13:00 - 15:30 Uhr.
Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk (AKS) GmbH, Westerwaldstraße 6, 53757 Sankt Augustin
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Fügen Sie uns bitte unbedingt eine Kopie des bei der Handwerkskammer registrierten Ausbildungsvertrags.
Der Ausbildungskostenausgleich bis zum 31.12.2020 beträgt
im ersten Ausbildungsjahr | 7.450,00 € |
---|---|
im zweiten Ausbildungsjahr | 6.250,00 € |
im dritten Ausbildungsjahr | 4.850,00 € |
Der Ausbildungskostenausgleich ab dem 01.01.2021 beträgt
im ersten Ausbildungsjahr | 8.000,00 € |
---|---|
im zweiten Ausbildungsjahr | 7.100,00 € |
im dritten Ausbildungsjahr | 5.850,00 € |
in den ersten sechs Monaten im vierten Ausbildungsjahr | 2.425,00 € |
Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk (AKS) GmbH, Westerwaldstraße 6, 53757 Sankt Augustin
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Fügen Sie uns bitte unbedingt eine Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung
oder der Eintragung in die Handwerksrolle bei.
Fügen Sie uns bitte unbedingt eine Kopie Ihrer Gewerbeabmeldung bei.
Alternativ kann auch der für das Kalenderjahr kumulierte Steuer-Brutto-Wert auf den letzten Entgeltabrechnungen des Jahres (in der Regel Dezember) der gewerblichen Mitarbeiter zusammengefasst werden.
Ausgenommen von der meldepflichtigen Bruttolohnsumme sind die Bruttoarbeitslöhne für Büroarbeitskräfte sowie Ausbildungsvergütungen.
Ab dem 01.01.2021 hat jeder Betrieb kalenderjährlich einen Beitrag in Höhe von 3,4 % der Summe der im letzten Kalenderjahr entrichteten Bruttolöhne aller in seinem Betrieb beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer zu leisten, ausgenommen hiervon sind die Bruttoarbeitslöhne für Büroarbeitskräfte und Ausbildungsvergütungen.
Der Mindestbeitrag beträgt 450,00 Euro pro Jahr und gilt für Betriebe ohne gewerbliche Arbeitnehmer bzw. Betriebe mit nur geringer Bruttolohnsumme.
D. h. auch,