Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks einigt sich mit seinem Sozialpartner auf höhere Ausbildungsvergütungen und einen höheren Ausbildungskostenausgleich für seine Ausbildungsbetriebe.
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks und der Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.V. – gewerkschaftlicher Fachverband – einigten sich auf einen neuen AKS-Tarifvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren, der ab dem 01.01.2024 in Kraft tritt. Zentraler Bestandteil dieses Tarifvertrages sind die Ausbildungsvergütungen für Auszubildende im Schornsteinfegerhandwerk, die deutlich angehoben wurden sowie ein höherer Ausbildungskostenausgleich für die Ausbildungsbetriebe.
Mehr Geld für Auszubildende im Schornsteinfegerhandwerk
Zukünftig erhalten Auszubildende im Schornsteinfegerhandwerk eine monatliche Ausbildungsvergütung für das erste Lehrjahr in Höhe von mindestens 900 € brutto (bisher waren es 760 €), für das zweite Lehrjahr in Höhe von mindestens 1.000 € brutto (statt bisher 830 €), für das dritte Lehrjahr in Höhe von mindestens 1.100 € brutto (bisher waren es 930,00 €) und für das vierte Lehrjahr in Höhe von mindestens 1.100 € brutto (bisher 939,00 €). Ziel dieser Erhöhung ist es, den Ausbildungsberuf zur Schornsteinfegerin bzw. zum Schornsteinfeger attraktiver zu machen und so den Nachwuchs für das Schornsteinfegerhandwerk langfristig zu sichern.
Stärkung der Ausbildungsbetriebe
Auch die Ausbildungsbetriebe im Schornsteinfegerhandwerk wurden durch den neuen AKS-Tarifvertrag gestärkt, so haben diese jetzt Anspruch auf einen Ausbildungskostenausgleich in Höhe von 10.080 € brutto im ersten Jahr der Ausbildung des Auszubildenden, 9.640 € brutto im zweiten Jahr, 8.440 € brutto im dritten Jahr und 3.466 € brutto für die ersten sechs Monate im vierten Jahr. Damit wird der Anreiz auszubilden für Betriebe im Schornsteinfegerhandwerk deutlich erhöht.