Alle Schornsteinfegerbetriebe im Bundesgebiet sind gefordert, die endgültigen Bruttolohnsummen (BLS) für das Jahr 2013 bis spätestens zum 30. April 2014 der Ausbildungskostenausgleichskasse (AKS) GmbH zu melden. Ohne korrekte Meldung der BLS kann die Verwaltung die Endabrechnung des Beitrages für 2013 nicht ordentlich durchführen. Sollten der AKS die entsprechenden Angaben bis zu diesem Termin nicht vorliegen, wird die Bruttolohnsumme eines Betriebes auf den entsprechenden Betrag der Tarifgruppe 5 hochgestuft.
Ohne großen Aufwand ist die Meldung der Beträge über das Online-Formularwesen der AKS GmbH im Internet unter www.ausbildungskasse.de möglich. Darüber hinaus können die Daten aber auch nach wie vor auf dem Postweg oder per Fax unter 02241/261519-9 übermittelt werden.
Die Pflicht zur Meldung der endgültigen Bruttolohnsummen wurden in Absatz 7, § 7 Beiträge, des Tarifvertrages über die Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk vom 24.09.2012 festgelegt. Mit der Allgemeinverbindlich-erklärung des Vertrages durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 26.03.2013 und der Anzeige im Bundesanzeiger vom 04.04.2013 gilt diese Verpflichtung für alle Schornsteinfegerbetriebe sowie verwandte Gewerke, die Schornsteinfegertätigkeiten ausüben, im gesamten Bundesgebiet.