Hier können Sie uns einfach und bequem über das Online-Formular die vorzeitige Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nach § 6 Abs. 3 Tarifvertrag über die Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk melden.
Der Betrieb hat der AKS den Zeitpunkt der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses bis zum 15. des Folgemonats mitzuteilen. Bei regulärem Ablauf der Ausbildungszeit ist keine Meldung erforderlich.
Eine Kopie des Versandes geht Ihnen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zu. Bitte beachten Sie, dass mit Stern * markierte Felder Pflichtfelder sind.