Hier können Sie uns einfach und bequem über das Online-Formular die vorzeitige Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nach § 6 Abs. 3 Tarifvertrag über die Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk melden.
Der Betrieb hat der AKS den Zeitpunkt der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses bis zum 15. des Folgemonats mitzuteilen. Bei regulärem Ablauf der Ausbildungszeit ist keine Meldung erforderlich.
Ab dem 01.01.2024 hat jeder nach § 8 beitragspflichtige Betrieb Anspruch auf Ausbildungskostenausgleich für maximal zwei Ausbildungsverhältnisse
im ersten Ausbildungsjahr | 8.000,00 € |
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im zweiten Ausbildungsjahr | 7.100,00 € |
im dritten Ausbildungsjahr | 5.850,00 € |
in den ersten sechs Monaten im vierten Ausbildungsjahr | 2.425,00 € |
Der Ausbildungskostenausgleich seit dem 01.01.2023 beträgt
im ersten Ausbildungsjahr | 8.400,00 € |
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im zweiten Ausbildungsjahr | 7.600,00 € |
im dritten Ausbildungsjahr | 6.400,00 € |
in den ersten sechs Monaten im vierten Ausbildungsjahr | 2.500,00 € |
Der Ausbildungskostenausgleich ab dem 01.01.2024 beträgt
im ersten Ausbildungsjahr | 10.080,00 € |
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im zweiten Ausbildungsjahr | 9.640,00 € |
im dritten Ausbildungsjahr | 8.440,00 € |
in den ersten sechs Monaten im vierten Ausbildungsjahr | 3.466,00 € |
Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk (AKS) GmbH, Westerwaldstraße 6, 53757 Sankt Augustin
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Fügen Sie uns bitte unbedingt eine Kopie des bei der Handwerkskammer registrierten Ausbildungsvertrags.
Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk (AKS) GmbH, Westerwaldstraße 6, 53757 Sankt Augustin
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