Online-Formulare

AKS GmbH

Vorzeitige Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

Hier können Sie uns einfach und bequem über das Online-Formular die vorzeitige Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nach § 6 Abs. 3 Tarifvertrag über die Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk melden.

Der Betrieb hat der AKS den Zeitpunkt der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses bis zum 15. des Folgemonats mitzuteilen. Bei regulärem Ablauf der Ausbildungszeit ist keine Meldung erforderlich.

Häufige Fragen (FAQ)

 Wer hat Anspruch auf Ausbildungskostenausgleich?
Anspruch auf Ausbildungskostenausgleich hat jeder nach § 8 des Tarifvertrags über die Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk beitragspflichtige Betrieb, der einen Auszubildenden im Schornsteinfegerhandwerk ausbildet. Voraussetzung ist die Einhaltung der §§ 4 bis 8 dieses Tarifvertrags.

 

Ab dem 01.01.2024 hat jeder nach § 8 beitragspflichtige Betrieb Anspruch auf Ausbildungskostenausgleich für maximal zwei Ausbildungsverhältnisse

 Wie hoch ist der Ausbildungskostenausgleich?
 Der Ausbildungskostenausgleich seit dem 01.01.2021 beträgt
im ersten Ausbildungsjahr 8.000,00 €
im zweiten Ausbildungsjahr  7.100,00 €
im dritten Ausbildungsjahr  5.850,00 €
in den ersten sechs Monaten im vierten Ausbildungsjahr 2.425,00 €

 Der Ausbildungskostenausgleich seit dem 01.01.2023 beträgt

im ersten Ausbildungsjahr 8.400,00 €
im zweiten Ausbildungsjahr  7.600,00 €
im dritten Ausbildungsjahr  6.400,00 €
in den ersten sechs Monaten im vierten Ausbildungsjahr 2.500,00 €

Der Ausbildungskostenausgleich ab dem 01.01.2024 beträgt

im ersten Ausbildungsjahr 10.080,00 €
im zweiten Ausbildungsjahr  9.640,00 €
im dritten Ausbildungsjahr  8.440,00 €
in den ersten sechs Monaten im vierten Ausbildungsjahr 3.466,00 €
 Wie lange besteht der Anspruch?
Der Anspruch auf Ausbildungskostenausgleich besteht maximal für eine Ausbildungszeit von 42 Monaten, bezogen auf den Auszubildenden. Das heißt, der Anspruch verlängert sich auch nicht durch einen Wechsel des Ausbildungsbetriebes.
 Muss ich das Ende der Ausbildungszeit melden?
Ja, wenn das Datum der Gesellenprüfung abweicht vom Datum „Ende der Ausbildung“ im Ausbildungsvertrag. Dies ist wichtig, da der Ausbildungskostenausgleich tagesgenau berechnet wird.
 Muss ich ein neues Ausbildungsverhältnis der AKS GmbH melden?
Damit Sie von der AKS GmbH Ausbildungskostenausgleich erhalten, sind ihr alle Auszubildenden zu melden.
 Wie melde ich der AKS GmbH einen neuen Auszubildenden / eine neue Auszubildende?
Sie haben die Möglichkeit, die Daten zu Ihrem neuen Auszubildenden / Ihrer neuen Auszubildenden hier online auszufüllen, sich das Formular „Antrag auf Ausbildungskostenausgleich" auszudrucken und per Fax (02241 261519-9), E-Mail, oder per Post an

Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk (AKS) GmbH, Westerwaldstraße 6, 53757 Sankt Augustin

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Fügen Sie uns bitte unbedingt eine Kopie des bei der Handwerkskammer registrierten Ausbildungsvertrags.

 Wie melde ich die Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses der AKS GmbH?
Sie haben die Möglichkeit, die vorzeitige Beendigung eines bestehenden Ausbildungsverhältnisses hier online zu melden, sich das Formular „Vorzeitige Beendigung der Ausbildung" auszudrucken und per Fax (02241 261519-9), E-Mail, oder per Post an

Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk (AKS) GmbH, Westerwaldstraße 6, 53757 Sankt Augustin


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Meldung über vorzeitige Beendigung eines Ausbildungsverhältnis

Eine Kopie des Versandes geht Ihnen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zu. Bitte beachten Sie, dass mit Stern * markierte Felder Pflichtfelder sind.

Daten Ausbildungsbetrieb







Daten Auszubildende/r


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Vorzeitige Beendigung des Ausbildungsverhältnis


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z.B. vorzeitige Gesellenprüfung, Kündigung, Vertragsauflösung

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