Unternehmen

Wir stellen uns vor.

Eine starke Gemeinschaft – für ein starkes Schornsteinfegerhandwerk.

Wir fördern Ausbildung

Die Ausbildung junger Menschen zu fördern liegt in der Verantwortung unserer Gesellschaft. Das Schornsteinfegerhandwerk ist sich dieser Verantwortung bewusst und hat mit der Gründung der Ausbildungskostenausgleichskasse die Basis zur Sicherung des Berufsstandes gelegt. Mit Unterstützung aller Schornsteinfegerhandwerksbetriebe stellt die AKS die Förderung der ausbildenden Betriebe im Schornsteinfegerhandwerk sicher und sorgt so für eine wettbewerbsgerechte Verteilung der Ausbildungskosten.

Wie?

Wir unterstützen Betriebe finanziell, die jungen Menschen eine Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk ermöglichen. Ab dem 01.01.2024 im 1. Lehrjahr mit 10.080,00 €, im 2. Lehrjahr mit 9.640,00 €, im 3. Lehrjahr mit 8.440,00 € und in den ersten sechs Monaten des vierten Ausbildungsjahres mit 3.466,00.

Warum?

Die Ausbildung junger Menschen zu fördern liegt in der Verantwortung unserer Gesellschaft. Das Schornsteinfegerhandwerk ist sich dieser Verantwortung bewusst und hat mit der Gründung der Ausbildungskostenausgleichskasse die Basis zur Sicherung des Berufsstandes gelegt. Die AKS versteht sich als eine Solidargemeinschaft, deren Angehörige einen unverzichtbaren Beitrag zur Nachwuchssicherung und zur Erhaltung des Berufsstandes leisten.

Seit wann?

Mit Beginn des Jahres 2013 ist die Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk (AKS) GmbH an den Start gegangen. Die Geschäftsführung übernahmen auf Arbeitgeberseite Oswald Wilhelm, auf Arbeitnehmerseite Daniel Fürst. Im Juni 2014 folgte Torsten Kiel als Geschäftsführer auf Arbeitgeberseite, Daniel Fürst ist weiter im Amt. Ein vierköpfiges Mitarbeiterteam stellt die Abläufe in Sankt Augustin sicher.

Wie wird die AKS finanziert?

Dem Ausbildungstarifvertrag entsprechend leisten alle Schornsteinfeger-handwerksbetriebe ihren Betrag an die AKS. In Solidargemeinschaft werden die Kosten für Ausbildung wettbewerbsgerecht verteilt und getragen – darauf sind wir stolz! Gemeinsam stellen wir die Förderung ausbildender Betriebe im Schornsteinfegerhandwerk sicher.

Wann ist was fällig?

Die Beiträge werden quartalsweise fällig, jeweils zum letzten Kalendertag des 1. Monats im Kalendervierteljahr.

Die Förderung wird jeweils bis zum letzten Kalendertag des 3. Monats im Kalendervierteljahr rückwirkend ausgezahlt.

Ihre Ansprechpartner

Torsten Kiel
Geschäftsführer

Daniel Fürst
Geschäftsführer

Gabriele Miebach
Teamleiterin

Anneliese Lebeda
Forderungsmanagement/Verwaltung

Heike Schmidt
Verwaltung

Sylvia Gering
Buchhaltung

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