Pressemeldung

AKS GmbH

Beitragsrückerstattung für Soloselbständige

St. Augustin, 30.05.2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 31. Januar 2018 hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichtes die Beitragspflicht zur Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk (AKS) GmbH für Betriebe ohne Arbeitnehmer (sogenannte Soloselbständige) für unwirksam erklärt. Eine Begründung liegt noch nicht vor.

Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass die Sicherung des Nachwuchses im Schornsteinfegerhandwerk solidarisch finanziert werden muss und wir sind überzeugt, dass die nachhaltige Ausbildung von genügend Fachkräften in unserem Handwerk nur über eine solidarische Ausbildungsfinanzierung sichergestellt werden kann. Das Bundesarbeitsgericht ist in seiner Rechtsprechung zu einer anderen Auffassung gelangt. Jeder Schornsteinfegerbetrieb ohne Arbeitnehmer – also tatsächlich ohne gewerbliche Mitarbeiter, Auszubildende, Bürokräfte oder zum Beispiel auch Raumpfleger/-in - ist durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes von der Beitragspflicht an die AKS befreit. Die Situation um den anhaltenden Fachkräftemangel wird sich durch diese juristische Auslegung sicher nicht verbessern.

Wenn Sie Anspruch auf Beitragserstattung geltend machen möchten, bitten wir Sie diesbezüglich um Anmeldung dieser auf dem Formular, welches Sie sich "hier" runterladen können oder gleich online auszufüllen. Eine Erstattung erfolgt nach entsprechender Prüfung zeitnah. Obwohl die Ansprüche für die Jahre 2013 und 2014 bereits verjährt sind, werden wir auch die gezahlten Beiträge aus diesen Jahren erstatten. Ebenso werden wir auch diejenigen Beiträge erstatten, die uns per vorhergehender Gerichtsurteile zugesprochen worden sind.
Wir sind der Meinung, dass die Sicherung von Fachkräften in unserem Handwerk die Aufgabe des gesamten Schornsteinfegerhandwerks ist. Sie können in diesem Sinne auf eine Beitragserstattung verzichten.

Wenn Sie Ihren freiwilligen Beitrag zur Nachwuchssicherung leisten wollen, bitten wir Sie, dies mit Ihrer Unterschrift auf beiliegendem Formular zu bestätigen. Wir freuen uns über dieses Zeichen der Solidarität.

Sie können uns Ihre Antwort übermitteln:

  • per E-Mail an info@ausbildungskasse.de
  • per Telefax an 02241 261519-9 oder
  • per Post an Ausbildungskostenausgleichskasse
    im Schornsteinfegerhandwerk (AKS) GmbH, Westerwaldstraße 6,
    53757 Sankt Augustin

Ihre
Ausbildungskostenausgleichskasse
im Schornsteinfegerhandwerk (AKS) GmbH


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