Pressemeldung

AKS GmbH

Solidarprinzip der AKS von LAG bestätigt

St. Augustin, 23.09.2016

Köln/Sankt Augustin. Auch Schornsteinfegerbetriebe, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind verpflichtet, sich an dem Solidarprinzip der AKS GmbH zu beteiligen. Das Landesarbeitsgericht Köln (LAG Köln), Az: 9 Sa 395/15 sowie Az: 9 Sa 392/15; bestätigte in zwei Fällen die Beitragspflicht für Schornsteinfegerbetriebe ohne Mitarbeiter. Die Kölner Richter entschieden, dass auch diese Betriebe einen finanziellen Beitrag zur Ausbildungskostenausgleichskasse (AKS) GmbH leisten und ihre Betriebsstammdaten melden müssen.
Mit diesen Urteilen wurde zum einen der Berufung der AKS GmbH stattgegeben und zum anderen die Berufung der Gegenseite abgewiesen. Gegen die Urteile wurde jeweils Revision eingelegt. Eine endgültige Entscheidung über die Beitragspflicht der Einzelbetriebe wird vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt herbeigeführt werden.


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